Patienten der AOK und BKK'en

Versicherte verschiedener BKK'en, die eine sog. besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich anbieten (BKK VAG-Vertrag und GWQ-Vertrag) sowie die TeilnehmerInnen des Hausarztvertrages der AOK Baden-Württemberg haben u.U. die Möglichkeit einer rascheren psychotherapeutischen Versorgung, wenn Sie dem Facharztvertrag beitreten. Nähere Informationen dazu erfragen Sie bitte auch bei Ihrer Krankenkasse oder lesen Sie die Angaben im folgenden Abschnitt. Sollten Sie bei einer dieser Kassen versichert sein, können Sie mir bei einer Therapieanfrage die entsprechende Information hinterlassen.

 

Das bedeutet für Sie im Einzelnen:

  • die Wartezeiten auf einen Therapieplatz verkürzen sich deutlich.
  • die Anzahl der Behandlungsstunden ist nicht mehr eingeschränkt, die Therapie dauert so lange wie sie nötig ist
  • Die Therapie muss nicht mehr nach kurzen Behandlungsabschnitten neu von der Krankenkasse genehmigt werden.
  • Die Bürokratie verringert sich beträchtlich.

Bei verschiedenen BKK'en, wie z.B der Daimler BKK, mhplus, BKK VerbundPlus, BKK Scheufelen, BKK24 und anderen kann die Einschreibung in das Facharztprogramm direkt in meiner Praxis erfolgen. Patienten sind nicht an das Hausarztprogramm gebunden. Die Einschreibung erfolgt auch nur für die Dauer der Therapie.

Beim Facharztprogramm der AOK muss Ihr Kind gleichzeitig im Hausarztprogramm eingeschrieben sein. Kinderärzte und Hausärzte, die das Hausarztprogramm anbieten, können Ihr Kind einschreiben. Es entsteht dadurch eine gewisse Arzt-/Psychotherapeutenbindung. Mit der Unterschrift unter den Facharztvertrag binden Sie sich für 12 Monate (das bedeutet aber nicht, dass Sie die Therapie so lange durchführen müssen, es bezieht sich lediglich auf den Vertrag). Sie können jedes Jahr kündigen.