Kosten in der Kassenpraxis

 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Chipkarte Ihres Kindes mit. Die Kassen übernehmen bei vorliegender Indikation die Kosten. Bei jungen Erwachsenen wird die Behandlung dann übernommen, wenn sie vor dem 21. Geburtstag begonnen wurde.

 

Nach einer Kennenlernphase und der Diagnostik – die Kosten übernimmt die Kasse – wird entschieden, ob eine Therapie sinnvoll und notwendig ist, um eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Dann stelle ich mit Ihnen zusammen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

 

Therapiesitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.

 

Zur Therapie gehört die kontinuierliche Arbeit mit den Eltern in eigenen Sitzungen, den sog. Bezugspersonenstunden.

 

Wenn Ihr Kind bei einer Krankenkasse versichert ist, die einen Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden-Württemberg anbietet (GWQ und BKK VAG - Kassen) oder bei der AOK versichert ist (und im Falle der AOK über den Kinderarzt/ Hausarzt im sog. Hausarztvertrag eingeschrieben ist), kann ich unter Umständen schon bald einen Therapieplatz anbieten.

 

Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht.